Der derzeitige Einheitssatz beträgt lt. Gemeinderatsverordnung vom 15. Dezember 2020: € 540,00
Bei Baubeginn innerhalb von 2 Jahren nach Bauplatzerklärung sowie nach Meldung der Fertigstellung des Bauvorhabens und Vorlage aller dafür erforderlichen Unterlagen werden 20 % als Baukostenzuschuss rückvergütet. Dafür ist kein neuerlicher Antrag erforderlich.